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Mit dem beschlossenen Jahressteuergesetz (JStG) 2022 wurde den Ausbau von Photovoltaikanlagen für Privatkunden vergünstigt, konkret ist Nullsteuersatz mit Vorsteuerabzug für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden bis 30KW- §12 Abs. 3 Nr. 1 UstG (neu).

Die Befreiung von der Umsatzsteuer ab 01.01.2023 gilt auch für Teile unseres Sortiments, wie z. B. Photovoltaikmodule, Wechselrichter oder auch Batteriespeicher.

Wie bekomme ich die Mehrwertsteuer zurück?
Sie werden den Betrag der USt. von uns per Banküberweisung oder Paypal zurückbekommen, sollte Ihre Bestellung die Bedingung erfüllen und Sie uns dies bestätigt haben.
Dafür ist allerdings notwendig, dass uns die ausgefüllte PDF Datei vorliegt. 

Sie können   hier ein Formular herunterladen und uns dieses per Mail an mwstfrei2023@solarv.de  zusenden.

Die maximale Bearbeitungszeit ab der Prüfung Ihres Antrags beträgt 5 Werktage. Danach wird die Mehrwertsteuer auf das von Ihnen im Formular angegebene Konto überwiesen. Die Erstattung kann je nach Zahlungsmethoden bis zu 3 Werktagen dauern.

Fällt bei der Anschaffung von Balkonkraftwerken Umsatzsteuer an?

Nach der geplanten Regelung in § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG (neu) ist die Lieferung von Solarmodulen unabhängig davon begünstigt, ob die Solarmodule Teil einer Werklieferung sind oder einzeln erworben werden. Erfasst sind somit auch sogenannte Balkonkraftwerke, also Solarmodule, die auf dem Balkon aufgestellt und meistens mit einer Steckdose verbunden werden. Mobile Solarmodule (z. B. für Campingzwecke) sind dagegen nicht erfasst.

Wichtige Links zum PV-Mehrwertsteuerbefreiungsgesetz:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/foerderung-photovoltaikanlagen.html

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