Mehrwertsteuerfreie Lieferung von Solaranlagen und Komponenten
Mit dem beschlossenen Jahressteuergesetz (JStG) 2022 wurde den Ausbau von Photovoltaikanlagen für Privatkunden vergünstigt, konkret ist Nullsteuersatz mit Vorsteuerabzug für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden bis 30KW- §12 Abs. 3 Nr. 1 UstG (neu).
Die Befreiung von der Umsatzsteuer ab 01.01.2023 gilt auch für Teile unseres Sortiments, wie z. B. Photovoltaikmodule, Wechselrichter oder auch Batteriespeicher.
Die Bestellungen müssen alle der nachfolgenden gesetzlichen Anforderungen für die Steuerermäßigung erfüllen:
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Die Photovoltaikanlage wird ausschließlich für den Privatzweck installiert und betrieben, und nicht gewerblich genutzt.
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Die Bestellten, MwSt.-befreiten Artikel sind wesentliche Komponenten für den Betrieb dieser Anlage oder Speicher für den mit Solarmodulen erzeugten Strom.
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Die Photovoltaikanlage wird auf oder in der Nähe von der Privatwohnung oder anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert.
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Die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister beträgt nicht mehr als 30 Kilowatt.
Wichtige Links zum PV-Mehrwertsteuerbefreiungsgesetz:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/foerderung-photovoltaikanlagen.html